BYD Europaweite Pannenhilfe
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Zweck
Die BYD Assistance ist Teil unseres Mobilitätsversprechens - wenn es zum Beispiel um Pannen, Unfälle, Diebstahl oder Vandalismus geht, ist BYD Assistance für Sie da. Im Falle eines Vorfalls gelten die folgenden Leistungen und Bedingungen.
II. Definitionen
In diesen Servicebedingungen haben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, die folgenden Begriffe die Bedeutung, die ihnen nachstehend in diesem Absatz zugewiesen wird, und wo es der Kontext erlaubt, schließt der Singular den Plural ein und umgekehrt.
„Unfall“ bezeichnet jedes durch äußere mechanische Einwirkung hervorgerufene Ereignis, das einen direkten und plötzlichen Aufprall auf das Fahrzeug zur Folge hat und zur sofortigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs führt.
„Deckungsgebiet“ bezeichnet das geografische Gebiet, in dem Leistungsempfänger berechtigt sind, BYD Assistance unter dieser Servicebedingung in Anspruch zu nehmen, einschließlich Belgien, Bulgarien, Dänemark (außer Grönland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien (einschließlich San Marino und Vatikanstadt), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande (außer Niederländische Karibik), Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Madeira, außer Azoren), Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, Madeira, ohne Azoren), Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Andorra, Gibraltar), Schweiz, Schweden, Vereinigtes Königreich (einschließlich Insel Man, Jersey und Guernsey).
„Autorisierter BYD-Reparaturbetrieb“ bezeichnet ein Unternehmen innerhalb des EWR, das die Standards für autorisierte BYD-Reparaturbetriebe erfüllt und von BYD beauftragt wurde, Reparaturen und Wartungen an BYD-Fahrzeugen im EWR durchzuführen und BYD-Produkte im EWR zu erwerben, zu nutzen oder zu verkaufen.
„Anspruchsberechtigter“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die berechtigt ist, BYD Assistance zu erhalten. Die Bezeichnung Anspruchsberechtigter umfasst den Fahrer und andere Personen, die sich während der Panne oder des Unfalls im Fahrzeug aufhalten, maximal für die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Anzahl von Sitzen. Anhalter und zahlende Fahrgäste sind ausgenommen.
„Panne“ bezeichnet einen mechanischen oder elektrischen Ausfall des Fahrzeugs, das zur Stilllegung des Fahrzeugs führt oder es unsicher oder fahruntauglich macht. Es liegt keine Panne vor, wenn das Fahrzeug aus eigener Kraft eine Werkstatt erreichen konnte oder noch fahrbereit ist.
„BYD Assistance“ bezeichnet Pannenhilfeleistungen und zusätzliche Leistungen, die in diesen Kundeninformationen beschrieben sind.
„Qualifizierte Ereignisse“ bezeichnet das Ereignis, für das Hilfe im Rahmen von BYD Assistance geleistet wird, einschließlich wenn der Fahrer des Fahrzeugs aufgrund einer Panne, eines Unfalls, eines versuchten Diebstahls oder eines Brandes nicht weiterfahren darf.
Für die folgenden nicht garantierbaren (selbstverschuldeten) Fehler besteht Anspruch auf eine begrenzte Anzahl von Leistungen:
- Entladene Niederspannungsbatterie
- Entladene Hochspannungsbatterie (2 Mal pro Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN) pro Kalenderjahr)
- Nicht funktionierende gesetzlich vorgeschriebene Leuchten, Sicherheitsgurte
„Höhere Gewalt“ bezeichnet ein Ereignis oder eine Folge, die sich der Kontrolle der Parteien entzieht und die nicht vernünftigerweise vorhergesehen oder durch geeignete Maßnahmen verhindert werden kann, wie z.B. Krieg, nationaler Streik, Aufruhr, Verbrechen, terroristische Handlungen oder höhere Gewalt.
„Stilllegung“ bedeutet, dass nach einer Panne entweder das Fahrzeug zu Hause oder auf den für den Anbieter von BYD Assistance zugänglichen Straßen nicht betriebsbereit ist, so dass die Fahrt mit dem Fahrzeug nicht angetreten oder fortgesetzt werden kann, oder dass das Fahrzeug nicht unter sicheren Bedingungen, wie gesetzlich vorgeschrieben, geführt werden kann.
„Vorfall“ bezeichnet ein Ereignis, das zu einem Ersuchen im Rahmen von BYD Assistance führt.
„Selbstverschuldet“ bezeichnet ein vom Fahrer verursachter Ausfall des Fahrzeugs, der zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs führt oder es fahrunsicher oder fahruntauglich macht. Unfälle gelten nicht als selbstverschuldete Vorfälle.
„Versuchter Diebstahl“ bezeichnet den fehlgeschlagenen Versuch eines Diebstahls, der zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs führt oder es fahrunsicher oder unzulässig macht.
„Anhänger“ bezeichnet jedes nicht selbstfahrende Fahrzeug auf Rädern, das dafür ausgelegt und konstruiert ist, von einem Fahrzeug geschleppt oder gezogen zu werden.
„Vandalism“ bezeichnet die Überführung eines Fahrzeugs, das infolge einer Fehlfunktion oder eines Schadens nicht mehr eigenständig fahrbereit ist oder nicht mehr sicher von und zu bestimmten Orten fahren kann.
„Abschleppdienste“ bezeichnet eine vorsätzliche böswillige Beschädigung des Fahrzeugs durch einen Dritten, die entweder zu einer physischen Stilllegung des Fahrzeugs führt oder das Fahrzeug fahrunsicher oder fahruntauglich macht.
„Fahrzeug“ bezeichnet jedes BYD-Fahrzeug, das im Deckungsgebiet zugelassen oder verkauft wird. Die Fahrzeuge haben Anspruch auf BYD Assistance. Nicht versichert sind jedoch BYD-Fahrzeuge, die für den gewerblichen Personentransport verwendet werden, sowie Fahrzeuge von Express-Lieferdiensten. Feuerwehrfahrzeuge, Polizeifahrzeuge, Fahrschulfahrzeuge, Krankenwagen, Postfahrzeuge, Taxis und Mietwagen sind nur für Reparaturen vor Ort und Abschleppdienste versichert. Fahrzeuge über 3,5 t sind nur für die Pannenhilfe versichert.
„Arbeitstag“ ist jeder Tag von Montag bis Freitag, ausgenommen relevante Feiertage in den jeweiligen Märkten.
III. Voraussetzung und Gültigkeit
BYD Assistance ist Teil der BYD-Neufahrzeuggarantie und gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten +12 Monaten +12 Monaten ab dem Datum der Auslieferung.
Für jeden BYD-Anspruchsberechtigten bietet BYD zunächst 24 Monate BYD Assistance ab dem Datum der Auslieferung. Wenn der Anspruchsberechtigte während der ersten 24 Monate von BYD Assistance den planmäßigen Wartungsplan bei einem autorisierten BYD-Reparaturbetrieb einhält, werden die ersten 12 Monate von BYD Assistance für den Anspruchsberechtigten verlängert. Wenn der Anspruchsberechtigte in den letzten 36 Monaten den planmäßigen Wartungsplan bei einem autorisierten BYD-Reparaturbetrieb befolgt hat, wird die zweite 12-monatige Verlängerung gewährt.
Die Leistungen von BYD Assistance liegen im alleinigen Ermessen von BYD und können von BYD jederzeit geändert oder eingestellt werden. Der Anspruchsberechtigte sollte alle Rechnungen für Reparaturen, Wartungsarbeiten und sonstige Inspektionen als Voraussetzung für die Unterstützung im Rahmen von BYD Assistance aufbewahren.
Es besteht kein Anspruch auf Erstattung von Leistungen, die nicht im Voraus durch BYD Assistance genehmigt oder organisiert wurden.
IV. Pannenhilfe im Falle eines qualifizierten Ereignisses
Hilfe per Telefon
Dabei handelt es sich um den ersten Lösungsversuch für Ihr Problem. BYD Assistance unterstützt Sie mit Ratschlägen zum korrekten Betrieb des Fahrzeugs und allen erforderlichen organisatorischen Aspekten. Diese Hotline bietet immer den schnellsten und einfachsten Weg, um Ihr Problem so zuverlässig wie möglich zu lösen. Wenn die Unterstützung zur Selbsthilfe nicht möglich oder erfolgreich ist, wird ein Fahrzeug zur Hilfeleistung entsandt.
Reparatur vor Ort
Wenn das anspruchsberechtigte Fahrzeug aufgrund einer Panne nicht mehr fahrtüchtig ist, veranlasst BYD Assistance die Entsendung eines Hilfsfahrzeugs zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit am Pannenort.
Die Pannenhilfe wird nur auf öffentlichen Straßen und zu Hause geleistet. Vorfälle, die sich auf nicht öffentlichen Straßen ereignen (z. B. am Strand, in den Bergen, auf Bergstraßen), sind ausgeschlossen.
Abschleppdienst
Wenn das anspruchsberechtigte Fahrzeug infolge eines Vorfalls stillgelegt wird und eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist, wird Ihr Fahrzeug zum nächstgelegenen BYD-Reparaturbetrieb abgeschleppt. Wenn das anspruchsberechtigte Fahrzeug in einem Land ohne autorisierten BYD-Reparaturbetrieb stillgelegt wird, an den Heimathändler / den nächstgelegenen autorisierte BYD-Reparaturbetrieb.
Im Falle einer leeren Hochspannungsbatterie wird das Fahrzeug zur nächstgelegenen Ladestation geschleppt, wobei die Entfernung auf 50 km begrenzt ist.
V. Zusätzliche Leistungen
Ersatzfahrzeug
Wenn nach einer Abschleppung die Reparatur des anspruchsberechtigten Fahrzeugs nicht am selben Tag möglich ist, kann BYD Assistance Ihnen einen Mietwagen desselben BYD-Modells (nach Verfügbarkeit des Vermieters) und mit unbegrenzter Kilometerzahl zur Verfügung stellen, den Sie für maximal 3 Werktage oder bis zum Abschluss der Reparatur kostenlos nutzen können, der früher kommt. Der Service setzt voraus, dass der Anspruchsberechtigte die Bedingungen des Vermieters erfüllt (z.B. die Vorlage einer gültigen Kreditkarte usw.).
Die folgenden Extras sind in der Regel ausgeschlossen: Anspruch auf einen bestimmten Fahrzeugtyp (z.B. Cabrio, Automatik, Diesel), eine bestimmte Fahrzeugausstattung oder die Beschaffung eines speziellen Fahrzeugs (z.B. Wohnmobil, Kühlfahrzeug) sowie ein erweitertes Versicherungspaket.
Weiterreise und Unterkunft
Wenn das Fahrzeug am Tag einer Panne, die mehr als 100 km von Ihrem Wohnort entfernt aufgetreten ist, nicht repariert werden kann, stehen Ihnen zusätzlich die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Weiter- oder Rückreise für Sie und Ihre Mitfahrer im Fahrzeug per Zug 2. Klasse. Wenn die Reisezeit mit dem Zug 6 Stunden überschreitet, werden die Flugkosten für einen Linienflug in der Economy Class übernommen (bis zu 500 EUR pro Person inkl. MwSt., Extrakosten und eventueller Zuschläge für beide Reiseoptionen).
Wenn Sie die Reparatur abwarten möchten, können Sie auf Kosten von BYD Assistance bis zu 3 Nächte in einem nahegelegenen Hotel übernachten (150 EUR inkl. MwSt. pro Person und Nacht inklusive Frühstück).
Transferkosten
Falls erforderlich, werden die Kosten für den Transfer pro Panne erstattet. Dies gilt für Fahrten vom Ort der Panne/des autorisierten BYD-Reparaturbetriebs zu dem Ort, an dem zusätzliche Leistungen erbracht werden, oder vom Ort der zusätzlichen Leistungen zurück zum autorisierten BYD-Reparaturbetrieb. (Bis zu 100 EURO, inkl. MwSt)
Rückführung
Wenn Ihr Fahrzeug im Ausland eine Panne hat und nicht repariert werden kann, weil das Ersatzteil nicht verfügbar ist oder das Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Tagen repariert werden kann, veranlasst BYD Assistance nach eigenem Ermessen den Rücktransport des Fahrzeugs per Sammeltransport zum nächstgelegenen BYD-Reparaturbetrieb am Wohnort des Anspruchsberechtigten. Je nach Distanz und Schadensort kann die dafür benötigte Zeit variieren.
Kombination von Ersatzfahrzeug, Weiterreise und Unterkunft
Ersatzfahrzeug und Weiterreise und Unterkunft können nicht im Rahmen eines Servicefalls kombiniert werden. Es kann nur eine der aufgeführten Leistungen gewählt werden.
VI . Nicht qualifizierte Ereignisse
Was geschieht im Falle von nicht qualifizierten Ereignissen
Bei den hier aufgeführten Ereignissen, die nicht abgedeckt sind, gilt diese Richtlinie nicht, aber BYD Assistance behält sich das Recht vor, Unterstützung in Form von telefonischer Hilfe, Reparatur vor Ort oder Abschleppdiensten zum nächstgelegenen BYD-Reparaturbetrieb auf Kosten des Kunden zu leisten. Der Kunde muss angeben, ob er die Unterstützung auf eigene Kosten in Anspruch nehmen möchte. Bei einem nicht qualifizierten Ereignis werden keine zusätzlichen Leistungen (Ersatzfahrzeug, Weiterreise und Unterkunft) von BYD Assistance erbracht.
Wenn das Fahrzeug bei einem Unfall von der Straße abkommt und vor dem Abschleppen geborgen werden muss, übernimmt BYD Assistance nicht die Kosten für die Bergung des Fahrzeugs, des Anhängers und ggf. der Ladung.
Nicht qualifizierte Ereignisse
Die Leistungen können nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein Schaden,
- durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anspruchsberechtigten verursacht wurde
- durch höhere Gewalt, Kriegsgefahren, Streiks, Beschlagnahmungen, Piraterie, Einschränkungen durch staatliche Behörden, behördliche Verbote oder
Explosionen mit nuklearer oder radioaktiver Wirkung verursacht werden - sich aus der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und den damit verbundenen Übungsfahrten/Trainings ergibt
- durch einen defekten Anhänger verursacht wurde
- durch eine übermäßige Nutzung des Fahrzeugs, vergleichbar mit kommerziellen Zwecken, wie z.B. Taxi- oder Carsharing-Aktivitäten verursacht wurde
- durch ein nicht originales BYD- oder nicht zugelassenes Ersatzteil oder Zubehör verursacht wurde
- verursacht wurde, während das Fahrzeug von einem nicht autorisierten Fahrer oder einem Fahrer ohne gültigen Führerschein gefahren wurde
- verursacht wurde, während das Fahrzeug auf nicht-öffentlichen Straßen (z.B. am Strand, in den Bergen, auf Bergstraßen) gefahren wurde
- unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen verursacht wurde
- aufgrund der Nichtdurchführung der erforderlichen planmäßigen Wartung des Fahrzeugs gemäß den Herstellervorgaben verursacht wurde
- verursacht wurde, ohne dass der Anspruchsberechtigte sich zum Zeitpunkt des Schadensfalls an BYD Assistance gewandt hat
- an Fahrzeugen mit roten Überführungskennzeichen für Probe-, Inspektions- oder Überführungsfahrten (z.B. Händler- oder Exportkennzeichen)
verursacht wurde - an einem noch fahrbereiten Fahrzeug, das sich bereits in einem BYD-Reparaturbetrieb befindet verursacht wurde
- an einem im Ausland umgemeldeten Fahrzeug verursacht wurde
BYD Assistance übernimmt keine Kosten für die Hilfeleistung nach anderen nicht qualifizierten Ereignissen, einschließlich:
- Kraftstoffmangel (ICE und elektronisches Fahrzeug)
- Klimatisierung
- Alarm
- Bremsflüssigkeit
- Kaputte Front- oder Heckscheibe
- Zerbrochene Panoramascheibe, Dach oder Seitenscheiben
- Elektrische Komponenten (z.B. Radio, Beleuchtung) können außerhalb der Werkstattöffnungszeiten nicht abgestellt werden
- Marderbiss
- Keine Schneeketten (Straßenbedingungen verhindern die Weiterfahrt)
- Produktprobleme (z.B. Öl, AdBlue, Kühlflüssigkeit)
- Öl für die Servolenkung
- Offene Seitenscheibe bei extremen Wetterbedingungen;
- Schneeketten kaputt (Straßenbedingungen verhindern die Weiterfahrt);
- Eingedrungenes Wasser
- Kaputter / entladener Autoschlüssel
- Elektronische NFC-Karte (selbstverschuldete Vorfälle)
- Im Fahrzeug eingeschlossene Schlüssel
- Verlorene / gestohlene Schlüssel und Schlüsselkarten
- Blockiertes Schloss / nicht funktionierende Schlüsselfernbedienung (Fahrzeug fahrbereit)
- Falscher Schlüssel im Schloss
- Frontscheibenwischer
- Platte Reifen
- Vandalismus
- Aufladekarte (RFID)
BYD Assistance kommt nicht für Schäden an Gepäck oder Fracht auf, die durch eine Panne oder einen Unfall verursacht werden. Das Gleiche gilt für in diesem Zusammenhang entstehende Einkommensverluste und entgangene Urlaubserlebnisse. Nur die oben genannten Leistungen können im Rahmen dieser Police in Anspruch genommen werden. Die hier genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Das Callcenter muss in jedem Fall sofort informiert werden. Wird das Callcenter zum Zeitpunkt des Anspruchs nicht kontaktiert oder wird es nachträglich benachrichtigt, entfällt der Anspruch auf Dienste und Leistungen.
Andere Ausschlüsse
Falls der Kunde innerhalb der 60-monatigen Laufzeit dieser Police (länger als 90 Tage) in ein anderes Land als das ursprüngliche Land umzieht, in dem der Verkauf des Fahrzeugs stattfand, ist das Fahrzeug nicht mehr berechtigt, BYD Assistance in Anspruch zu nehmen. Die Police ist jedoch weiterhin gültig, wenn der Kunde in ein anderes Land umzieht, in dem es autorisierte BYD-Reparaturbetriebe gibt.
Wenn ein anspruchsberechtigtes Fahrzeug als Gebrauchtwagen verkauft/gekauft wird und der Wohnsitz des neuen Eigentümers außerhalb des Landes der Erstzulassung liegt, erlischt die Anspruchsberechtigung, und das Fahrzeug ist nicht mehr durch diese Police gedeckt. Es sei denn, im Land des Wohnsitzes des neuen Eigentümers und der Zulassung des Fahrzeugs gibt es autorisierte BYD-Reparaturbetriebe.